Sozialwerk für hörgeschädigte Kinder & Jugendliche Freiburg e.V.
... verfolgt ausschließlich mildtätige Zwecke und ist selbstlos tätig ...
... erwirtschaftet seine Mittel insbesondere aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen ...
... ist vom Finanzamt Freiburg-Land als unmittelbar mildtätig steuerbegünstigt anerkannt ...
... ist ein gemeinnütziger Verein (Mitgliederbeiträge können beim Finanzamt geltend gemacht werden) ...
... informiert in einer jährlichen Mitgliederversammlung über die Aktivitäten des Vereins ...
Sie finden hier unsere aktuelle Satzung zum Herunterladen. Die Satzung ist Grundlage unserer Arbeit und umfasst unsere Förderziele sowie die Aufgaben unseres Vereins.
Haben Sie Lust bekommen und möchten unseren Verein nicht nur ideell sondern auch finanziell unterstützen? Wir können unsere Arbeit nur durch Spenden und Mitgliedsbeiträge finanzieren und generieren unsere Mittel ausschließlich aus freiwilligen Spenden und Beiträgen. Schon ab 12 € im Jahr können Sie unsere Arbeit und Kinder und Jugendliche mit einer Hörschädigung tatkräftig unterstützen!
Das BBZ Stegen ist ein überregionales staatliches sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit Internat und ist spezialisiert auf den Förderschwerpunkt Hören.
Seit bald 50 Jahren bietet das BBZ Stegen hörgeschädigten Kindern und Jugendlichen eine allgemeine und gleichzeitig hörgeschädigtenspezifische Schulbildung mit zentralen Bildungsabschlüssen sowie vielfältige Beratungsangebote im Kontext Hören.
Neben dem zentralen Standort in der Gemeinde Stegen (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald) gibt es weitere Außenstandorte, an denen wohnortnahe Bildungs- und Beratungsangebote zur Verfügung gestellt werden.
Schauen Sie doch einfach einmal auf die Homepage: bbzstegen.de
Das Sozialwerk ungehörig als Förderverein des BBZ Stegen finanziert viele Projekte und Aktionen am BBZ. Dazu gehören auch modernste Hör-Sprechanlagen sowie Anlagen zur akustischen Verbesserung von Lautsprache, von der nahezu alle Kinder und Jugendlichen in einer Klasse profitieren. Da das BBZ die Kosten solcher Anlagen nicht in Gänze übernehmen kann, wird das Sozialwerk ungehörig weiterhin technische Maßnahmen und Investitionen unterstützen. Ferner stellen wir der Einrichtung einen Kleinbus zur Verfügung, der für schulische und außerschulische Projekte und Ausflüge genutzt werden kann.
Unsere Arbeit in der Tagesförderung, im Schulkindergarten und in der Grundschule wird nicht nur durch Sonderpädagogen, Erzieher/innen und Fachlehrkräfte gewährleistet, wir ermöglichen jedes Jahr auch bis zu drei jungen Erwachsenen aus dem europäischen Ausland ein einjähriges Praktikum in unserer Einrichtung. Das Sozialwerk ungehörig ist Träger dieser europäischen Freiwilligen, die in unseren Klassen und Gruppen eine wichtige Hilfe und Stütze für unsere Schülerinnen und Schüler mit Hörschädigung darstellen.
Erwin-Kern-Str. 1-3
79252 Stegen
Tel.: 07661 399 100
Fax.: 07661 399 200
sozialwerk.eu
IBAN: DE65660908000002900920
BIC: GENODE61BBB
BBBank eG
Claudia Bärwaldt (1. Vorsitzende)
Erwin-Kern-Str. 1-3
79252 Stegen